Energieberatung vor Ort – staatlich gefördert
Durch die immer steigenden Energiekosten und zunehmenden klimatischen Veränderungen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung von hohem politischem Interesse.
Oberstes Ziel ist die Verminderung der CO2 Emissionen. Für die energetische Optimierung des Gebäudes stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Zu den Förderungsvoraussetzungen zählt z. B. dass Ihr Gebäude bei der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt ist.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt (FAQ BAFA Stand 26.05.2021). Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig gibt es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten.
Wir beraten Sie gerne persönlich über sämtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der staatlichen Förderung.
Ausstellung eines Energiepasses
Für jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer ist es ratsam, bei der Veräußerung seines Eigentums dem Käufer einen Energiepass vorzulegen.
Der Energiepass stuft das Gebäude oder die Wohnung in Energieeffizienzklassen von A – E ein. Wobei A aus energetischer Sicht die wertvollste Einstufung ist.
Es wird ein aus energietechnischer Sicht normiertes Erkennungssystem etabliert, ähnlich wie bereits bei Elektrogeräten oder im PKW- Bereich bekannt. Dem Nutzer soll anhand übersichtlichen und einfach strukturierten Diagrammen die energetische Qualität, auf Normwerte bezogen, vermittelt werden.
Der Energiepass basiert auf dem baulichen Zustand, sowie der technischen Ausstattung, des Gebäudes.
Die Ausstellung eines Energiepasses steht in keinem Zusammenhang mit einer staatlich geförderten Energieberatung.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir erstellen Ihren Energiepass.
Ihre Ansprechpartner
Markus Hoppe
Dipl.-Ing., Dipl.- Ing. FH