Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Ihre Forderung – unsere Verantwortung
Bei Immobilien geht es immer um sehr viel Geld, dies bedeutet im allgemeinen für alle Markteilnehmer eine große finanzielle Entscheidung.
Wir möchten auch im Bereich der Wertermittlung für Sie ein zuverlässiger, vertrauensvoller Partner sein, der sich verantwortungsbewusst mit dem Wert Ihrer Immobilie, Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks auseinandersetzt.
Wertermittlungen können für verschiedene Zwecke nützlich werden:
- Kauf einer Immobilie
- Verkauf einer Immobilie
- Kreditanträge bei Finanzierungen
- Gebäudeversicherung
- Erbfall
- Schenkung
- privatrechtliche Auseinandersetzungen (Scheidung – Erbstreitigkeiten)
- Aufstellung des Betriebsvermögens
- steuerliche Anlässe, Bewertungen durch das Finanzamt
- Enteignungs- Entschädigungsverfahren
- Zwangsversteigerung
- Mieterhöhungsverfahren
- Überprüfung eines Gutachtens
- Erstellung von Gegengutachten
- Stellungnahme zu Grundstücks- und Immobilienthemen
Was ist bei einer fundierten Wertermittlung zu beachten?
Jedes zu bewertende Objekt ist in seiner Art und Weise einzigartig. Hierzu sind verschiedene Faktoren zu betrachten, die den Verkehrswert zum Teil erheblich beeinflussen können. Diese Einflußfaktoren sollten transparent nachgewiesen sein und nicht nur durch pauschalierte Ansätze wiedergegeben werden.
Nicht immer liegen die Dinge offen auf der Hand, doch auch zu treffende Annahmen sollten in einem Gutachten plausibel und für jedermann nachvollziehbar erläutert werden.
Eine Wertermittlung ist nicht nur die Anwendung einer sturen, vorgefertigten Berechnungsformel sondern eine im Vorfeld gewissenhafte Recherche der erforderlichen Daten, wie z.B.:
- die Lagemerkmale des Grundstücks
- Nutzbarkeitsmerkmale des Grundstücks
- rechtliche Gegebenheiten (u.a. Bebauungsplan, Denkmalschutz, Baulasten, Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch))
Ebenfalls unerlässlich für eine Wertermittlung ist eine sorgfältige und gewissenhafte Anwendung von Faktoren, die in die Berechnung mit eingehen, so zum Beispiel:
- die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage
- Bruttogrundfläche
- Herstellungskosten von besonderen Betriebseinrichtungen
- die Marktanpassung
- der Liegenschaftszinssatz
- nachhaltig erzielbare Miete
- Mängel und Schäden an den baulichen Anlagen
Als Sachverständiger erstelle ich Ihnen auch gerne Renditeberechnungen für Ihre bauliche Maßnahme oder für eine Vorteilhaftigkeitsprüfung verschiedener Investitionsalternativen.